Sie übertragen Ihre Unternehmerpflichten in der Arbeitssicherheit an Oberdörfer als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Die SiFa kümmert sich und berät – Sie managen. Bei Ihnen verbleibt die Aufsichts- und Nachverfolgungspflicht.
Sie übertragen Ihre Unternehmerpflichten zum vorbeugenden Brandschutz an Oberdörfer als externen Brandschutzbeauftragten (BSB). Der BSB kümmert sich und berät – Sie managen. Bei Ihnen verbleibt die Aufsichts- und Nachverfolgungspflicht.
Das Dienstleistungsangebot von Oberdörfer umfasst die ganze Bandbreite von Arbeitsschutz und Unternehmenssicherheit (Auszug):
Auch die Gesundheitsförderung, als weiteres Kapitel der Prävention und der vorbeugende Brandschutz sind Arbeitsgebiete. Einen Überblick über die Themen finden Sie hier.
Bitte bedenken Sie bei der Prüfung Ihrer Kalkulation, dass die Dienstleistung von Oberdörfer von extern
Ein Anhaltswert für den erforderlichen Betreuungsumfang kann der DGUV-Vorschrift 2 entnommen werden. Dort wird in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung unterschieden:
Die Vergütung richtet sich nach dem Stundenaufwand, der sich wiederum zusammensetzt aus
Grundlage der Beratung ist ein Beratervertrag, der für eine Laufzeit von i.d.R. zwei Jahren geschlossen wird. Das vereinbarte jährliche Beratungsvolumen kann frei verteilt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sie werden sich gut beraten fühlen - und sicher.