In Deutschland sind Rettungszeichen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Diese sind eine amtlich anerkannte Sammlung für technische Regeln und Richtlinien unter dem Rechtsrahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die genauen Kennzeichnungspflichten für Arbeitsstätten. Im Zusammenhang mit Rettungszeichen ist auch die ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ zu beachten. (Quelle: wikipedia)
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