Gesundheitsförderung

Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist ebenso präventiv tätig wie die Sicherheitsfachkraft. Sein Betreuungskontingent (sh. DGUV_V2) teilt er sich (i.d.R. 20%) mit der SiFa (i.d.R. 80%). Auch hier gibt es überbetriebliche Angebote.  Oberdörfer  kann vermitteln.

Gesundheit fördern

Nicht nur die Prävention vor Unfall und Berufskrankheit sondern auch die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit des Beschäftigten unterstützt die Freisetzung von Arbeitsleistung. Wer gerne arbeitet, arbeitet produktiver. Gesundheitsfördernde Maßnahmen bieten die Krankenversicherer und die Unfallversicherer an.

Informieren Sie sich auf www.bgf-koordinierungsstelle.de über die Fördermöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.

Gesundheit managen

Managen bedeutet immer in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzutreten. Dieser Prozess braucht Ziele, die es zunächst zu finden gilt. Insofern unterscheidet sich Gesundheitsmanagement von (ungezielter) Gesundheitsförderung. Ein Gesundheitsmanager ist sinnvoll.

Pflichtvorsorge (PV)

Arbeitgeber muss PV anbieten,
Arbeitnehmer kann PV nicht ablehnen (i.d.R.) z.B.:

  • Lärm (vm. G20) bei Überschreiten der oberen Auslösewerte > Lex, 8h = 85 dB (A) bzw. 137 dB (C)
  • Hautgefährdung (vm. G24) bei regelm. Feuchtbelastung der Haut (>4 h /die)
  • Atemschutzgeräte (vm. G26) > Gruppe 2 und 3 Filtermasken
  • Taucherarbeiten (vm. G31) > z.B. Rettungstaucher
  • Schweißrauch (vm. G39) > bei Überschreiten der Luftkonzentration von 3 mg/m3
  • Infektionsgefährdungen (vm. G42) > in med. Bereichen (Klinik, Praxen, Pflege)

Angebotsvorsorge (AV)

Arbeitgeber muss AV anbieten,
Arbeitnehmer kann AV ablehnen

  • Lärm (vm. G20) > bei Überschreiten der unteren Auslösewerte > Lex, 8h = 80 dB (A) bzw. 137 dB (C)
  • Hautgefährdung (vm. G24) > bei regelm. Feuchtbelastung der Haut (>2H /die)
  • Atemschutzgeräte (vm. G26.1) > Gruppe 1 (Staubmasken)
  • Bildschirmarbeitsplätze (vm. G37) > bei regelm. Tätigkeit am PC
  • Schweißrauch (vm. G39) > bei Unterschreiten der Luftkonzentration von 3 mg/m3

Wunschvorsorge (WV)

Arbeitgeber kann WV anbieten,
Arbeitnehmer kann WV ablehnen

bzw. Arbeitnehmer kann sich WV vom Arbeitgeber anbieten lassen

Eignungsuntersuchung (EU)

Arbeitgeber kann EU fordern,
Arbeitnehmer kann EU ablehnen

Betriebsvereinbarung notwendig mit Schweigepflichtentbindung des Betriebsarztes z.B. aus Gründen der Fürsorge gegenüber Mitarbeitern bzw. zum Schutz Dritter.

  • Fahr- und Steuertätigkeiten (vm. G25) > z.B. Flurförderzeuge oder Krane (innerbetrieblich)
  • Arbeiten in Höhe (vm. G41) > Dächer, Bäume, Hochregale, Hubbühnen etcetera

Kontakt

Dipl.-Ing. Dirk Oberdörfer
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz

Experte für die Implementierung von Arbeitsschutzmanagement

Geislinger Strasse 49
71229 Leonberg

Mobil: 0176 81422036
Telefon: 07152 3831902
Telefax:  07152 331433

E-Mail
info@sicher-mit-oberdoerfer.de
info@arbeitsschutz-oberdoerfer.com

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Ziel der Beratung

„Ziel der Beratungstätigkeit ist es, den Reifegrad der Organisation im Arbeitsschutzmanagement zu erhöhen." (Arbeitsschutz zu betreiben, nachhaltig zu entwickeln und überprüfbar zu halten)
D. Oberdörfer, 2018