Der Betriebsarzt ist ebenso präventiv tätig wie die Sicherheitsfachkraft. Sein Betreuungskontingent (sh. DGUV_V2) teilt er sich (i.d.R. 20%) mit der SiFa (i.d.R. 80%). Auch hier gibt es überbetriebliche Angebote. Oberdörfer kann vermitteln.
Nicht nur die Prävention vor Unfall und Berufskrankheit sondern auch die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit des Beschäftigten unterstützt die Freisetzung von Arbeitsleistung. Wer gerne arbeitet, arbeitet produktiver. Gesundheitsfördernde Maßnahmen bieten die Krankenversicherer und die Unfallversicherer an.
Informieren Sie sich auf www.bgf-koordinierungsstelle.de über die Fördermöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.
Managen bedeutet immer in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzutreten. Dieser Prozess braucht Ziele, die es zunächst zu finden gilt. Insofern unterscheidet sich Gesundheitsmanagement von (ungezielter) Gesundheitsförderung. Ein Gesundheitsmanager ist sinnvoll.
Arbeitgeber muss PV anbieten,
Arbeitnehmer kann PV nicht ablehnen (i.d.R.) z.B.:
Arbeitgeber muss AV anbieten,
Arbeitnehmer kann AV ablehnen
Arbeitgeber kann WV anbieten,
Arbeitnehmer kann WV ablehnen
bzw. Arbeitnehmer kann sich WV vom Arbeitgeber anbieten lassen
Arbeitgeber kann EU fordern,
Arbeitnehmer kann EU ablehnen
Betriebsvereinbarung notwendig mit Schweigepflichtentbindung des Betriebsarztes z.B. aus Gründen der Fürsorge gegenüber Mitarbeitern bzw. zum Schutz Dritter.