Brandschutz

vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz im Betrieb verfolgt zwei Ziele: Er soll Brände verhindern und sicherstellen, dass Beschäftigte im Brandfall richtig reagieren, um den Schaden möglichst gering zu halten. Es kann in:

  • baulichen,
  • technischen und
  • organisatorischen

Brandschutz unterschieden werden.

Deshalb sind Unterweisungen zum Brandschutz in jedem Unternehmen Pflicht. Hierfür sollte auch die betriebseigene Brandschutzordnung verwendet werden. Inhalte der Unterweisung sind

  • allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung,
  • besondere Bandgefahren am Arbeitsplatz,
  • Brandmeldeeinrichtungen und Alarmierung,
  • Verhalten im Brandfall,
  • Flucht- und Rettungswege sowie der
  • Einsatz von Löschmitteln und Geräten.

Für größere Unternehmen oder solche mit besonderen Gefährdungen, ist es sinnvoll, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, um die Aufgaben für den vorbeugenden Brandschutz zu koordinieren.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung über die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes, z. B. bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei betrieblichen Änderungen
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Unternehmensleitlinie für die betriebliche Sicherheit
  • Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne sowie ggf. betrieblicher Gefahrenabwehrpläne (GAP); zur besseren Übersicht kann es zweckmäßig sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen
  • Überwachung, dass das genehmigte und umgesetzte Brandschutzkonzept eingehalten wird
  •  Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Veranlassung der Beseitigung von brand-schutztechnischen Mängeln
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Fachbehörden, z. B. Bauaufsicht, Berufsgenossenschaften, Feuerwehr, und Sachversicherern
  • Organisation von gemeinsamen Übungen und Betriebsbegehungen

Kontakt

Dipl.-Ing. Dirk Oberdörfer
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz

Experte für die Implementierung von Arbeitsschutzmanagement

Geislinger Strasse 49
71229 Leonberg

Mobil: 0176 81422036
Telefon: 07152 3831902
Telefax:  07152 331433

E-Mail
info@sicher-mit-oberdoerfer.de
info@arbeitsschutz-oberdoerfer.com

Verband

 

Themen

Arbeitsschutz
Arbeitssicherheitsmanagement
Angebotsuntersuchungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebsanweisungen
Brandschutzbeauftragter
Datenbankpflege
Dokumentation
Externe Beauftragte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Brandschutz
Gefahrstoffverzeichnis
Gefährdungsanalyse
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsfaktoren
Gesundheitsschutz
Legal Compliance
Persönliche Schutzausrüstung
Prüfpflichtige Anlagen und Geräte
Psychische Belastungen
Schulung
Stress
Unternehmenssicherheit
Unternehmerpflichten, übertragen
Vorsorgeuntersuchungen

 

Ziel der Beratung

„Ziel der Beratungstätigkeit ist es, den Reifegrad der Organisation im Arbeitsschutzmanagement zu erhöhen." (Arbeitsschutz zu betreiben, nachhaltig zu entwickeln und überprüfbar zu halten)
D. Oberdörfer, 2018