Vorbeugender Brandschutz im Betrieb verfolgt zwei Ziele: Er soll Brände verhindern und sicherstellen, dass Beschäftigte im Brandfall richtig reagieren, um den Schaden möglichst gering zu halten. Es kann in:
Brandschutz unterschieden werden.
Deshalb sind Unterweisungen zum Brandschutz in jedem Unternehmen Pflicht. Hierfür sollte auch die betriebseigene Brandschutzordnung verwendet werden. Inhalte der Unterweisung sind
Für größere Unternehmen oder solche mit besonderen Gefährdungen, ist es sinnvoll, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, um die Aufgaben für den vorbeugenden Brandschutz zu koordinieren.
Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben: