Unternehmenssicherheit ergibt sich im Wesentlichen aus einer guten Arbeitsschutz-Organisation. Dazu zählen:
Die Sicherheitsfachkraft hat diese Themen im Blick und berät Sie entsprechend.
trägt immer der Unternehmer/Arbeitgeber. Er kann und sollte jedoch davon an Führungskräfte Handlungsverantwortung delegieren (vgl. § 13 ArbschG). Die Aufsicht und Überwachung (-sverantwortung) verbleibt jedenfalls beim Arbeitgeber.
Dazu sagt bspw. die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
beschreibt das vorschriftskonforme Handeln des Unternehmers
im Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Kurz gesagt, weil es Reibung (in der Zusammenarbeit nach innen und außen) minimiert, Effizienz auf vielfältige Weise steigert und den unternehmerischen Erfolg nachweislich mehrt.
angelegte Betriebsanweisungen
durchgeführte Unterweisungen
Gefahrstoffverzeichnis
Vorsorgeuntersuchungen
Hautschutz- und Hygienepläne
durchgeführte Schulungen
prüfpflichtige Maschinen
DGUV-I-578
TRGS 555
§14 Gefahrstoff-Verordnung